PFERDETAXION

Hippologische Gutachten, Studien, Expertisen

Manfred Louven

Rundstempel

Ein Sachverständiger wird öffentlich für ein Fachgebiet nur dann bestellt, wenn er sowohl seine persönliche Eignung als auch die besonderen Fachkenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in Theorie und Praxis nachgewiesen hat, die ihn in die Lage versetzen gutachterliche Leistungen zu erbringen.

Öffentlich bestellte Sachverständige werden folgendermaßen vereidigt :

"Sie schwören, dass Sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden."

Ein öffentlich bestellter und vereidigter (öbv) Sachverständiger erhält eine Bestellungsurkunde, einen Ausweis und einen Rundstempel. Die öffentliche Bestellung dient dazu, Gerichten, Behörden, Versicherungen, Firmen und Privatpersonen Sachverständige für spezifische Fachgebiete zur Verfügung zu stellen, deren besondere persönliche und fachliche Eignung geprüft und nachgewiesen ist. Dass öffentlich bestellte und vereidigte (öbv) Sachverständige der Schweigepflicht unterliegen, versteht sich von selbst.

 

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Text und Layout - Birgit Popp © 2020